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DSGVO flat 4 kmu | Blog

Datenschutz = Bedrohungslagen vermeiden

DSGVO Zertifizierung

Ist Zertifizierung für Datenschutzbeauftragte vorgeschrieben?

Grundsätzlich schreibt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) keine Zertifizierung für Datenschutzbeauftragte vor. Voraussetzung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, extern oder intern, ist das erforderliche Fachwissen gemäß Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Der Nachwies per Zertifikat ist also nicht erforderlich.


Natürlich steht es einem Anbieter datenschutzrelevanter Leistung besser, eine Schulung, eine Prüfung bzw. eine Zertifizierung vorzuweisen. Hiermit würde die Fachkunde nach § 37 der EU Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sowie nach § 38 des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-NEU) bestätigt.


Alternativ könnte auch ein Nachweis DSGVO-konformen Datenschutzes mit geeigneten Anwendungen wie DSGVO Flat & App in Verbindung mit entsprechenden Kenntnissen erbracht werden.


Ist Zertifizierung für Unternehmen und Verbände empfehlenswert?

Wenn Unternehmen, Verbände oder Vereine eine Zertifizierung erwägen, muss gemäß § 9a BDSG ein Prüfverfahren nach einem einheitlichen Protokoll (Audit) durchgeführt werden.


Gut beraten sind die, die Ihre Datenschutzdokumentation schon gemäß diesen DSGVO-konformen Protokollen erstellt haben und regelmäßig aktualisieren. Gleichermaßen wären die Abläufe, Schutzarten, Verarbeitungen, insbesondere auch analoge und digitale Anwendungen und Applikationen zu prüfen.


Auch hier wäre man gut beraten, sich entsprechender DSGVO-konformer sowie software- gestützter Methoden wie DSGVO Flat & App zu bedienen.

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